Künstler

Was ist Kunst? Diese Frage sorgt bei Kunstliebhabern und interessierten Laien schnell für reichhaltigen Diskussionsstoff. Für den Künstler selbst hat diese Frage häufig eine noch viel größere Bedeutung. Denn neben der gesellschaftlichen Anerkennung ist die Antwort für ihn mit handfesten finanziellen Konsequenzen verknüpft. Künstler müssen beispielsweise keine Gewerbesteuer zahlen und profitieren von einer erleichterten Buchführung. Doch die Abgrenzung von freier Kunst zum Kunstgewerbe oder Handwerk ist nicht eindeutig definiert. Was unterscheidet beispielsweise einen Maler von einem Schmuckdesigner? Ist die Tätigkeit eines Orchestermusikers steuerlich anders zu bewerten als die eines DJs?

Um vom Finanzamt als Künstler eingestuft zu werden, ist eine eigene „künstlerische Gestaltungshöhe“ erforderlich. Das bietet Spielraum für Interpretationen. Deshalb landen viele Streitfälle vor Gericht. Unsere Kanzlei hat sich auf das Gebiet der Künstlerbesteuerung – unter besonderer Berücksichtigung des Europarechts bei internationalen Künstlern – spezialisiert. Wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Anerkennung als Künstler, beraten Sie individuell bei allen Steuerfragen und übernehmen für Sie die Steuererklärung.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Anerkennung als Künstler
  • Steuerklärungen
  • Vertretung bei Finanzbehörden
  • Prozessführung
  • Beratung im internationalen Steuerrecht für Künstler