Markenrecht

Im Markenrecht betreuen wir unsere Mandanten von den ersten Überlegungen über die Markeneintragung, Markenanmeldung, Eintragungsfähigkeit bezüglich eventueller Eintragungshindernisse wegen absoluter Schutzhindernisse, wie der Freihaltebedürftigkeit als beschreibende Angabe oder Zeichen oder fehlender Unterscheidungskraft bis hin zur Recherche bereits bestehender prioritätsälterer Marken und Beurteilung der Verwechslungsfähigkeit.

Wir führen die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt durch und betreuen unsere Mandanten in einem Widerspruchsverfahren oder Löschungsverfahren. Des Weiteren beraten wir unsere Mandanten auch bei Markenanmeldungen als Unionsmarke oder als IR-Marke.

Wollen Sie Ihre Marke lizensieren, verkaufen, umschreiben oder übertragen? Auch hier helfen wir gerne weiter.