Arbeitsrecht
Der Erfolg eines Unternehmens sind seine Mitarbeiter!
Das gilt für uns genauso wie für unsere Mandanten. Arbeitsrecht ist eines der wesentlichen Rechtsgebiete für eine erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit und ebenso eine existenzsichernde Frage für alle Arbeitnehmer.
Wir beraten und unterstützen daher schon bei der Personalplanung und Stellensuche. Wir prüfen und gestalten Arbeitsverträge, betreuen laufende Arbeitsverhältnisse und beraten auch bei allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis bis hin zu dessen Beendigung. Kündigungsschutzverfahren sind dabei ebenso unsere Sache, wie das Verhandeln und Entwerfen von Aufhebungsverträgen.
Wir beraten Unternehmen und deren Geschäftsführer in allen Personalfragen und unterstützen deren Personalabteilungen.
Bei der Vertretung von Arbeitnehmer beraten wir Sie über Ihre Rechte und Ansprüche.
Da wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beraten, kennen wir die Anforderungen und Probleme beider Seiten, was bei Problemlösungen von großem Vorteil ist.
In Fragen des kollektiven Arbeitsrecht beraten wir Unternehmen und Betriebsräte.
Spezielle Kompetenzen haben wir bei statusrechtlichen Fragen und der Abgrenzung zwischen einer selbständigen Tätigkeit als Unternehmer und der als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer. Die sogenannte “Scheinselbständigkeit” an der Schnittstelle zwischen Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht bedarf dabei rechtsgebietsübergreifender Erfahrung. Aus Betriebsprüfungen heraus ist zudem häufig die strafrechtliche Bewertung zu beachten. Wo viele Anwälte und Steuerberater an ihre Grenzen stoßen, können wir Sie umfassend begleiten und vertreten.
Aufgrund unserer Erfahrung mit Künstlern, Veranstaltern und Kulturbetrieben sind wir auch Ihr Ansprechpartner für alle Fragen der Künstlersozialkasse (KSK).
Arbeitsrecht ist unsere Leidenschaft!