Vita

Als Student der Rechtswissenschaften lernte Harald Grams die Universitäten Münster und Bielefeld kennen.

Dem Thema seiner Promotion „Besteuerung von beschränkt steuerpflichtigen Künstlern“ ist er bis heute treu geblieben: Zu seinen Mandanten zählen zahlreiche Kulturschaffende, darunter nationale und internationale Künstler, Künstlergruppen, Produktionsgesellschaften sowie Veranstalter. Harald Grams ist es zu verdanken, dass der Europäische Gerichtshof bei der Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Künstler bemängelte, dass Künstler aus der EU in Deutschland nicht dazu berechtigt waren, ihre Betriebsausgaben geltend zu machen. Der deutsche Gesetzgeber war daher gezwungen, seine nationale Gesetzgebung in diesem Punkt in 2009 anzupassen.

Darüber hinaus betreut Dr. Grams mittelständische Unternehmen in steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Belangen und vertritt beispielsweise bei Haftprüfungen und Steuerstrafsachen.

Als Referent und Autor für die internationale Fachpresse gibt er sein fundiertes Wissen gerne weiter.

Dr. Grams erhält den “Arthur Award”

Harald Grams und Dick Molenaar sind am Samstag, 13. März 2005,  mit dem “Arthur Award” in der Kategorie „Best Professional in the Live Music Business“ ausgezeichnet worden. Die Preisverleihung fand während der International Live Music Conference (ILMC) im Grand Ballroom des Claridge’s Hotel in London statt. Die Entscheidung fiel auf Harald Grams und Dick Molenaar, weil sich beide schon seit Jahren sehr engagiert mit dem Thema der internationalen Künstlerbesteuerung beschäftigen.

Für seine Dienste in der Hilfsorganisation “Hand in Hand for Children” wurde Dr. Harald Grams im Jahr 2012 mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet. Der Verein “Hand in Hand for Children” mit Sitz in Bielefeld setzt sich für krebskranke Kinder ein. Harald Grams ist als 1. Vorsitzender unter anderem für die Buchführung und Verwaltung des Vereines zuständig.