Nach dem Studium an der Universität Bielefeld war er über 30 Jahre lang Partner einer mittelständischen Anwaltssozietät. Dabei war er überwiegend auf dem Gebiet des gesamten Arbeitsrechts tätig. Durch seine konsequente Spezialisierung ist eine kompetente und umfassende Beratung auf der Grundlage der neusten Rechtsprechung sichergestellt.

Aufgrund der jahrelangen Begleitung von Unternehmen sowie von Geschäftsführern, Vorständen und leitenden Angestellten bei der Gründung oder der Beendigung von Anstellungsverhältnissen genießt er überregional ein großes Ansehen.

Er ist seit 1989 Fachanwalt für Arbeitsrecht.